Ausgangsbeschränkung für Bayern – Was ist erlaubt?

Die Bayerische Staatsregierung erlässt ab heute Abend Freitag 24:00 Uhr für 14 Tage eine Ausgangsbeschränkung. Das heißt konkret:

Erlaubt:

  • Arztbesuche
  • Versorgungseinkäufe
  • zur Arbeit gehen
  • Spaziergänge ABER allein und nur mit der Familie
  • Haustierversorgung (Gassigehen)

Nicht erlaubt:

  • Restaurantbesuche, (ToGo und DriveIn weiterhin möglich)
  • Menschenansammlungen
  • Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen (Ausnahme: Sterbefälle, Besuch von Eltern auf Kinderstationen, Väter dürfen bei Geburten dabei sein)

Das sind einschneide Maßnahmen, die aber für Menschen, die bereits jetzt schon vernünftig gehandelt haben, keine weiteren Einschränkungen bedeuten. Aber sie sind notwendig, um die Unvernünftigen vor sich selbst und vor anderen zu schützen.

Also gilt ab jetzt wirklich: Bleibt Daheim!


erstellt am: 20.03.2020 | Kategorie(n): Allgemein, Archiv