Zehn Jahre Rauchmelderpflicht: Geräte überprüfen
Seit zehn Jahren gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Wer schon 2013 seine Rauchmelder installiert hat, sollte diese baldmöglichst austauschen. Der Grund: Nach zehn Jahren ist nicht mehr sichergestellt, dass die Geräte verlässlich vor gefährlichem Brandrauch warnen.
Die empfindliche Sensorik der Rauchmelder verschmutzt mit der Zeit und wird dadurch fehleranfällig. Das bedeutet, der Melder löst fälschlicherweise aus und könnte dadurch einen Fehlalarm für die Freiwillige Feuerwehr verursachen. Aber auch bei einer leeren Batterie ertönt ein Signalton, der leicht mit einem Feueralarm verwechselt werden kann. Auch dann kann es passieren, dass die Feuerwehr vor der Tür steht.
Im vergangenen Jahr ist die Feuerwehr Stein zu rund einem Dutzend Fehleinsätzen solcher Art ausgerückt. Diese hohe zusätzliche Belastung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte lässt sich durch eine regelmäßige Prüfung beziehungsweise Erneuerung der Rauchmelder effektiv vermeiden. Das schont auch den Geldbeutel: Denn für solche Fehleinsätze können laut Satzung der Stadt Stein die Verursacher aufkommen.
erstellt am: 07.01.2023 | Kategorie(n): Allgemein